Bußgeldbescheid

Sie wurden geblitzt, Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen oder Sie haben einen Bußgeld-Bescheid erhalten?

In diesen Verfahren drohen empfindliche Geldbußen und Fahrverbote.

Die Liste der möglichen Verkehrsverstöße, die eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen können, ist lang.

Denkbar sind als typische Verstöße neben vielen anderen zum Beispiel:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
  • Rotlichtverstöße
  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • unerlaubtes Telefonieren während der Fahrt
  • Verstöße beim Halten und Parken
  • falsches Überholen, Missachtung einzelner Verkehrszeichen, Vorfahrtverletzungen

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden sind, oder bereits einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben?

Geben Sie keinerlei Erklärung zur Sache ab. Sie müssen lediglich Angaben zur Person machen.

Wenn Sie geblitzt wurden, sollten Sie Ihren Fall genau prüfen lassen. Blitzertechnik, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen sind nicht perfekt und enthalten häufig Fehler. Dazu gehören z. B. eine fehlerhafte Eichung, ein falscher Aufbau, nicht geschultes Personal oder sogar der Einsatz eines nicht zertifizierten Gerätes. Wenn diese oder andere Fehler nachgewiesen werden können, ist der Bußgeldbescheid unwirksam.

Äußern Sie sich auch nach Zusendung von Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nicht zur Sache.

Durch eine Akteneinsicht und der anschließenden Prüfung durch Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß erhöhen sich Ihre Chancen immens, dass ein Verfahren eingestellt wird oder Sie eine Verbesserung in der Sanktion erfahren.

Die tägliche Praxis ist der Beweis dafür, dass behördliche Messungen teilweise einer falschen Handhabung durch den Beamten unterliegen, alternativ die Technik der Geräte schlichtweg versagt oder sogar verfassungsrechtliche Bedenken der Vorgehensweise einer Behörde bestehen. Eine solche Kritik sollte aber sachlich und einzelfallbezogen durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vorgetragen werden, weshalb im Vorfeld eine Überprüfung der Messung und deren formalen Voraussetzungen erfolgen muss.

Nutzen Sie diese Chance und sichern Sie sich durch Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß Einblick in die polizeilichen Unterlagen. Evtl. rettet dieser Entschluss Ihren Führerschein. Er vertritt Sie kompetent, in jedem Verfahrensstadium, wenn erforderlich natürlich auch im gerichtlichen Verhandlungstermin oder in der Rechtsmittelinstanz.

Seine Aufgabe ist es, entlastende Umstände für Sie vorzubringen, damit von den Regelsätzen nach unten abgewichen wird oder das Gericht evtl. auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet.

Je nach Situation versucht Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Falls das nicht möglich ist, gibt es u. U. die Option das Fahrverbot gegen ein erhöhtes Bußgeld zu umgehen.

Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß vertritt Sie bundesweit bei Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren.