Kosten

Die Spezialisierung auf Verkehrsrecht, vor allem auf die Vertretung in Bußgeld– und Strafsachen, ermöglicht es Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß, Ihnen eine anspruchsvolle Verteidigung anzubieten und dabei die gesetzlichen Gebühren – also die Kosten, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden – nicht zu übersteigen.

Das Abwägen von Kosten und Nutzen ist zu beachten.

Bei Beginn des Verfahrens erläutert Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß mit Ihnen ein mögliches Kostenrisiko und holt bei Vorliegen einer Rechtsschutz-Versicherung die entsprechende Deckungszusage der Versicherung ein.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese im Normalfall die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts, mithin auch die Verfahrenskosten, sollten solche entstehen.

Bei Vorliegen eines Unfalls und wenn dieser unverschuldet passierte, muss der Versicherer des Verursachers dann z.B. nicht nur ein Schmerzensgeld oder die Reparatur Ihres Autos bezahlen, sondern hat in der Regel auch die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes zu erstatten. Ganz egal, ob Ihr Fahrzeug eine Delle oder einen Totalschaden davongetragen hat:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt, Urteil v. 1.12.2014 – 22 U 171/13)